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4. Die Tätigkeit der Organe und der Kommissionen
DerVorstandderFilmförderungsanstalt(FFA)führtdieGeschäftederFFAineigenerVerantwortungnachMaß-
gabederBeschlüssedes Präsidiumsunddes Verwaltungsrates.Mitdemab 1.Januar1999 in Kraftgetretenen
FFG besteht der Vorstand nur noch aus einer Person und hat einen Stellvertreter. Der organisatorische Aufbau
der FFA wurde nach Aufgabengebieten ausgerichtet. Der Stellvertreter des Vorstands ist zuständig für die
gesamte Förderung, daneben bestehen die Verwaltungsleitung für Personal, Finanzen und Organisation, das
Justitiariat zur Bearbeitung von Rechtsfragen und zur Vertretung der FFA vor den Verwaltungsgerichten, die
Abteilung für Presse-undÖffentlichkeitsarbeit(Pressesprecher) sowiedieAbteilungfürdieErhebungundEin-
ziehung der Film- und Videoa/jointfilesconvert/408521/bgaben (siehe Organigramm Seite 5).
DieFFAbeschäftigteamEndedesBerichtsjahresinsgesamt34Mitarbeiter(davonvierMitarbeiterinnenalsTeil-
zeitkräfte), sechs Auszubildende, zwei Studentische Aushilfskräfte und zwei Mitarbeiter auf Honorarbasis für
die Aufgabenbereiche Werbung Inland“ und „EU-Repräsentanz“.
FürdieFFAwarenimBerichtsjahrimRahmendermarktgerechtenAuswertungdesdeutschenFilmsimAusland
zehn Auslandsbeauftragte tätig, und zwar für die Standorte Paris, London, Madrid, Rom, Hong Kong, Tokio,
Buenos Aires sowie für die nordamerikanische Westküste (Los Angeles) und die Ostküste (New York und
Kanada). Die Finanzierungsmittel für diese zehn Auslandsbeauftragten wurden der FFA von der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung gestellt. Daneben hat die FFA einen EU-
Beauftragten(RepräsentantfürdenAufgabenbereicheuropäischerFörderungenundeuropäischer Filmpolitik)
mit Sitz in Brüssel. Namen und Anschriften siehe Seite 6.
Das Präsidium wurde am 16. Februar 1999 nach den Vorschriften des neuen FFG gewählt. Es überwacht die
Tätigkeit des Vorstandes und bereitet Entscheidungen des Verwaltungsrates vor. Es wirkt an Entscheidungen
mit,diedasGesetzvorsieht,wiebeispielsweisebeiAnträgenaufVerkürzungderSperrfristengeförderterFilme.
Insbesondere aufgrund des in Fortsetzung des „Bündnisses für den Film“ von Staatsminister Prof. Dr. Julian
Nida-RümelinentwickeltenundindiesemJahrvonStaatsministerinDr.ChristinaWeissfortgeführtenfilmpoliti-
schen Konzepts fanden in 2002 sechs Präsidiums-Sitzungen statt.
DerVerwaltungsrat, der sicham 16.Februar1999 erstmalsfüreinenZeitraumvonfünf Jahren konstituierte,
beschließtüber allegrundsätzlichenFragen,die zumAufgabenbereichderFFAgehörenundhatdieHaushalts-
kompetenz. Er hat nach der Satzung aus dem Kreis seiner Mitglieder Kommissionen, die Werbe-, die Richt-
linien-unddieFFA-EU-Kommissiongebildet.DerVerwaltungsrattratin2002zudreiSitzungenzusammen.
Die am 26. Januar 1999 errichtete Vergabekommission entscheidet über Anträge auf Förderungshilfen im
Rahmen der §§ 32, 47, 53, 56, 59 und 60 FFG. Sie hat vier Unterkommissionen errichtet und diesen die Ent-
scheidung über Förderungshilfen übertragen. Über das Arbeitsergebnis der Vergabekommission und ihrer
Unterkommissionen geben die entsprechenden Anlagen in diesem Geschäftsbericht Auskunft.
Die FFA-Kommissionen traten im Berichtsjahr wie folgt zusammen:
gesetzliche Kommissionen
Vergabekommission zu 5 Sitzungen an 6 Tagen
Abkommenskommission nach dem
Deutsch-Französischen Abkommen zu 3 Sitzungen
Unterkommission Filmabspiel/Filmabsatz zu 4 Sitzungen an 8 Tagen
Unterkommission Video zu 4 Sitzungen
Unterkommission Drehbuch zu 4 Sitzungen
Unterkommission Kopienförderung zu 1 Sitzung
vom Verwaltungsrat bzw. Präsidium gewählte Kommissionen
Werbekommission zu 3 Sitzungen
Richtlinienkommission zu 2 Sitzungen
FFA-EU-Kommission zu 2 Sitzungen
Verhandlungsgruppe Film/Fernsehen ARD/ZDF
zu 1 Sitzung
Verhandlungsgruppe Film/Fernsehen VPRT
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